28. März 2026
Kieferorthopädische Behandlung
Tricks und Tipps zum Thema Kosten, Abrechnung und Erstattung einer kieferorthopädischen Behandlung
Eine kieferorthopädische Behandlung ist eine wichtige Investition in die eigene Gesundheit und das persönliche Wohlbefinden. Gerade für Patienten und deren Eltern stellt sich häufig die Frage: Was kostet eine kieferorthopädische Behandlung und wer übernimmt die Kosten?
In unserer Praxis für Kieferorthopädie in Baunatal legen wir großen Wert auf Transparenz und eine verständliche Beratung. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen alles Wichtige rund um Kosten, Abrechnung und Finanzierungsmöglichkeiten.
Warum eine kieferorthopädische Behandlung sinnvoll ist?
Schöne, gerade Zähne sind nicht nur eine ästhetische Frage. Durch das Beheben von Zahnfehlstellungen können langfristige gesundheitliche Probleme vermieden werden:
- effektives und gesundes Kauen wird möglich
- ein hübsches Lächeln mit geraden Zähnenträgt zur Entwicklung eines gesunden Selbstbewusstseins bei
- das Risiko für Karies und Parodontitis wird gesenkt, da die Mundhygiene erleichtert wird
- die Zahnstellung kann auch zur Verbesserung des Ansatzes beim Erlernen eines Blasinstruments beitragen
Eine professionelle Behandlung in unserer Praxis für Kieferorthopädie in Baunatal hilft dabei, diese Ziele zu erreichen und Ihre Lebensqualität nachhaltig zu verbessern.
Was kostet eine kieferorthopädische Behandlung?
Die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung lassen sich nicht pauschal festlegen. Sie hängen von mehreren Faktoren ab:
- Art und Schwere der Zahn- oder Kieferfehlstellung
- Dauer der Behandlung
- Eingesetzte Behandlungsmethoden (z. B. feste oder herausnehmbare Zahnspangen, Aligner)
- Individuelle Wünsche, wie z. B. besonders unauffällige Lösungen
Ein entscheidender Punkt ist außerdem Ihr Versicherungsstatus.
Kostenübernahme bei gesetzlich Versicherten
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung unter bestimmten Voraussetzungen. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist eine Kostenübernahme möglich, wenn eine Zahn- oder Kieferfehlstellung mindestens der Kieferorthopädischen Indikationsgruppe (KIG) 3 entspricht.
Bei Erwachsenen werden die Kosten in der Regel nur übernommen, wenn eine kombinierte kieferorthopädisch-kieferchirurgische Behandlung medizinisch notwendig ist.
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt unter folgenden Voraussetzungen einen Großteil der Kosten:
- Bei Patienten unter 18 Jahren mit einer Einstufung KIG =3 oder >3
- Bei Patienten über 18 Jahren, wenn eine kombiniert kieferorthopädische / kieferchirurgische Behandlung durchgeführt wird (OP-Fall).
In allen anderen Fällen müssen gesetzlich Versicherte die Behandlungskosten selber tragen.
Selst wenn die gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich die Behandlungskosten übernimmt, muss der Patient bzw. seine Eltern zunächst einen Eigenanteil von 20% selbst übernehmen. Für jedes weitere Kind, das gleichzeitig in Behandlung ist, müssen nur noch 10% der Behandlungskosten selber getragen werden. Nachdem die kieferorthopädische Behandlung einschließlich der Retentionsphase abgeschlossen ist, bekommt der Patient eine Abschlussbescheinigung. Er kann seine Rechnungen zusammen mit dieser Endbescheinigung bei der Krankenkasse einreichen und bekommt seinen bisher gezahlten Eigenanteil wieder zurück.
Bei KIG <3 kann man private Zusatzversicherungen in Anspruch nehmen. Wichtig ist, dass Sie die Versicherungsbedingungen der Zusatzversicherung genau prüfen.
Private Zusatzversicherungen - Für gesetzlich versicherte
Für gesetzlich Versicherte gibt es die Möglichkeit, eine private Zusatzversicherung abzuschließen. In der Kieferorthopädie ist man dabei auf der sicheren Seite, wenn sowohl Befunde größer als auch kleiner KIG 3 berücksichtigt sind. Selbst wenn die gesetzliche Krankenversicherung bei einem Befund von KIG größer 3 einen großen Teil der Behandlungskosten übernehmen, ist es sinnvoll, zusätzliche Leistungen, die über die reine Kassenbehandlung hinaus gehen, in Anspruch zu nehmen um komfortablere, ästhetischere und mitarbeitsunabhängige Lösungen zu nutzen - ähnlich wie man ja auch beim Zahnarzt für manche Leistungen gerne etwas dazu bezahlt, um eine hochwertigere Versorgung zu bekommen.
Das KIG System
Die Kieferorthopädischen Indikations-Gruppen (KIG)
Über die sogenannten Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) wurde genau festgelegt, welche Abweichungen von der Norm vorliegen müssen, damit Ihre gesetzliche Krankenkasse einen Großteil der Behandlungskosten übernehmen kann.Erst bei einer Einstufung von KIG = 3 oder größer, kann eine Abrechnung über die gesetzliche Krankenkasse erfolgen. Ist die Einstufung in eine Indikationsgruppe < 3 erfolgt, gilt es abzuwägen, ob dennoch jetzt eine Behandlung durchgeführt werden sollte, oder ob es besser ist, die weitere Entwicklung abzuwarten und einen Termin für eine Untersuchung zu einem späteren Zeitpunkt auszumachen
Privat versichert
Bei privat Versicherten erfolgt die Abrechnung der kieferorthopädischen Behandlung direkt zwischen Praxis und Patient. Die Rechnungen können anschließend bei der privaten Krankenversicherung eingereicht werden, die – je nach Tarif – die Kosten ganz oder teilweise erstattet.
Während kieferorthopädische Leistungen für Kinder und Jugendliche meist abgedeckt sind, unterscheiden sich die Erstattungen für Erwachsene je nach Versicherungsvertrag. Gerne beraten wir Sie in unserer Praxis für Kieferorthopädie in Baunatal individuell zu Ihren Möglichkeiten und den zu erwartenden Kosten.
Beihilfe
Beihilfeberechtigte sollten vor Behandlungsbeginn den privaten Behandlungsplan bei der Beihilfestelle einreichen. In der Regel werden die meisten Leistungen anteilig übernommen. Aber wie auch bei anderen eingereichten medizinischen Rechnungen, kann es auch in der Kieferorthopädie dazu kommen, dass einzelne Leistungen nicht erstattet werden. Unsere Abrechnungsfirma ZA AG hat eine eigene Rechtsabteilung, die Ihnen in diesem Fall mit Rat und Tat zur Seite steht und ggf. Widerspruch für Sie einlegen kann.
KIG <3 Und keine Zusatzversicherung? Was dann?
Selbst wenn man nicht privat versichert ist und auch keine private Zusatzversicherung hat, kann man eine private kieferorthopädische Behandlung für sich selbst oder sein Kind in Anspruch nehmen. Unsere Abrechnungsgesellschaft ZA AG bietet interessante Ratenzahlungsmodelle, mit der man eine Behandlung nach und nach bezahlen kann. Bis zu 6 Monatsraten für jede einzelne Rechnung sind sogar ohne Zinsen möglich. Sprechen Sie uns an, wir informieren Sie gern bei der Erstberatung über die verschiedenen Möglichkeiten.
Weitere Informationen?
Lassen Sie sich in unserer Praxis ausführlich beraten!
